


Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Seit 1.1.2005 ist die Besteuerung der Vorsorge mit dem Alterseinkünftegesetz auf neue Beine gestellt worden, das ist richtig. Der Gesetzgeber wollte damit vor allem die Vorsorgeformen besonders steuerlich fördern, die zur Altersvorsorge und damit als Ausgleich der immer geringeren gesetzlichen Leistungen eingesetzt werden. Das kann auch die Kapitallebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen, deshalb wird auch sie weiterhin steuerlich gefördert. Allerdings ist sie im Gegensatz zu anderen, steuerlich noch höher geförderten Produkten besonders flexibel in der Verwendung. Sie müssen nicht heute bereits entscheiden, wofür Sie Ihre Leistungen in vielen Jahren oder Jahrzehnten einmal verwenden wollen. Das macht die Kapitallebensversicherung weiterhin zu einer sehr attraktiven Variante der Vorsorge.
Das hängt davon ab, welche Versorgungsziele Sie mit Ihrer Kapitallebensversicherung erreichen möchten. Damit Ihre Hinterbliebenen ausreichend versorgt sind, sollten Sie gemeinsam mit uns ermitteln, wie hoch Einkommensverluste und fällige Belastungen im Ernstfall ausfallen können. Wenn sie Ihre Altersvorsorge sicherstellen soll, sind der gewünschte Lebensstandard und fällige gesetzliche oder betriebliche Versorgungen entscheidend für den verbleibenden Bedarf und damit die Summe, aus der Sie diesen decken können. Am besten, Sie sprechen und rechnen dies mit uns gemeinsam durch, der Ihnen gerne dabei helfen wird, den Bedarf zu kalkulieren.