Fragen Sie - wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Ich bin gesetzlich krankenversichert. Brauche ich eine private Krankentagegeldversicherung?
Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit endet die Pflicht Ihres Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung – meist nach der sechsten Woche. Das anschließend gezahlte Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt nur einen Teil Ihres bisherigen Nettoeinkommens, auf mindestens gut 22% müssen Sie verzichten. Diesen Verdienstausfall ersetzt Ihre private Krankentagegeldversicherung.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Entscheidend sind Ihr gegenwärtiges Einkommen und Ihre eventuellen Ansprüche auf Krankengeld oder sonstige Versorgungen. Die Differenz zu Ihrem Nettoeinkommen sollte abgesichert werden. Geteilt durch 30 Tage ergibt sich das Krankentagegeld, das Sie brauchen.
Wann sollte das Krankentagegeld beginnen?
Arbeitnehmern empfehlen wir den Beginn ab dem 43. Tag, weil die Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers in der Regel zu diesem Zeitpunkt endet. Bei Selbstständigen und Freiberuflern kann das schon zu spät sein. Hier sollten Sie gemeinsam mit uns prüfen, ab welcher Dauer der Arbeitsunfähigkeit Ihr Gewinn aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit gefährdet ist und gegebenenfalls eine gestaffelte Tagegeldzahlung abhängig vom individuellen Bedarf vereinbaren.
Wofür kann ich ein Krankenhaustagegeld verwenden?
Sie können über das Krankenhaustagegeld frei verfügen. Nutzen Sie die Leistung z.B. für die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro für 28 Tage oder für Telefon- und Fernsehkosten.
Warum ist ein Kurtagegeld überhaupt sinnvoll?
Bei stationären Kuren erhebt die gesetzliche Krankenkasse 10 Euro täglich. Bei ambulanten Kuren fallen Unterkunftskosten sowie Zuzahlungen zu Heil- und Arzneimitteln an. Nutzen Sie die Leistung für diese und andere Zuzahlungen.