



Zahnersatz wird für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer teurer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten.
Damit ist jetzt Schluss!
Mit DENT-FEST verdoppeln Sie die Zahnersatz-Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse; bei Regelversorgungen erreichen Sie damit in den meisten Fällen eine Erstattung von 100 %, bei höherwertigen Versorgungen reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen deutlich.
Ohne eine Zahnversicherung zahlen Sie selbst bei einfachen Versorgungen mindestens 35 % aus der eigenen Tasche. Und bei komfortableren Versorgungen wie Implantaten, Kronen, Brücken und Inlays wird Ihre Belastung noch deutlich höher. Das zeigt die folgende Grafik

Leistungen auf einen Blick

Diese Auflistung enthält Auszüge aus dem Tarif. Im Einzelnen gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil I, II und III.
* In den ersten 4 Versicherungsjahren (Vj.) erhalten Sie maximal folgende Leistungen: im ersten Vj. bis 250 EUR, in den ersten beiden VJ. gesamt bis 750 EUR, in den ersten drei Vj. gesamt bis 1.250 EUR und in den ersten vier Vj. gesamt bis 1.750 EUR; ab dem fünften Vj. und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne sowie für Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder begonnen haben.
Bei einer Rechnung von 3.000 EUR müssten Sie im Durchschnitt mehr als 1.800 EUR selbst zahlen.


Erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz um Tarif Z50-3, so erreichen Sie eine noch bessere Absicherung für höherwertigen Zahnersatz, Zahnbehandlung (einschließlich Inlays) und Kieferorthopädie.
Mit dem Tarif DENT-FEST verdoppeln Sie die Zahnersatz-Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf max. 100 % des Rechnungsbetrages. Bei Regelversorgungen, also das, was Ihre Krankenkasse maximal anerkennt, erreichen Sie damit in den meisten Fällen eine Erstattung von 100 %. Bei höherwertigen Versorgungen reduzieren Sie Ihre Zuzahlungen deutlich.
Sichern Sie sich den Bonus Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, denn dadurch erhöht sich Ihre Gesamtleistung für Zahnersatz!
In den ersten 4 Versicherungsjahren erhalten Sie maximal folgende Leistungen:
Ab dem fünften Versicherungsjahr und immer bei Unfällen entfallen diese Begrenzungen. Nicht erstattungsfähig sind die Kosten für bei Vertragsabschluss fehlende und noch nicht ersetzte Zähne und Zahnersatzmaßnahmen, die vor Versicherungsbeginn angeraten wurden oder begonnen haben.
Besteht ein Anspruch auf Freie Heilfürsorge, leistet der Tarif DENT-FEST den befundbezogenen GKV-Festzuschuss ohne Bonus.
Die tariflichen Leistungen des Tarifs DENT-FEST werden nach Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)/Freien Heilfürsorge und der Beihilfe bis maximal 100 % des Rechnungsbetrages zur Verfügung gestellt. Bei Vorlage von Kostenbelegen sind die Leistungen der GKV/Freien Heilfürsorge und der Beihilfe nachzuweisen.
Wünschen Sie zusätzlich eine noch bessere Absicherung zur Heilfürsorge?
Mit der Tarifkombination DENT-FEST plus Z 50-3 erreichen Sie eine noch bessere Absicherung für höherwertigen Zahnersatz und den Einschluss von Zahnbehandlung (inklusive Inlays) und Kieferorthopädie.
Zahnersatz wird für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen immer teurer. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass viele Versicherte wegen der hohen Zuzahlungen sogar auf notwendigen Zahnersatz verzichten. Damit ist jetzt Schluss:
Hinweis: Die Beiträge wurden zur Vereinfachung nach oben gerundet. Die Zahnhöchstsätze sind erfüllt.